Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der DJ EXPRESS
Kreuzgasse 53/8, 1180 Wien
1. ALLGEMEINES
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der DJ EXPRESS und dem KUNDEN für die Erbringung von Vermittlungs- und DJ-Dienstleistungen. Abweichende Regelungen werden für DJ EXPRESS nur verbindlich, wenn sie schriftlich vor Vertragsabschluss vereinbart wurden.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
- Der KUNDE verwendet für die Auftragserteilung das von DJ EXPRESS bereitgestellte Auftragsformular (Online Formular oder PDF Formular). Er hat darin vollständige und richtige Angaben zu machen, insbesondere über seinen Namen und seiner Anschrift. DJ EXPRESS darf nicht vollständig ausgefüllte Formulare und ohne Formular erteilte Aufträge zurückzuweisen.
- Durch Übermittlung des ausgefüllten Bestellformulars gibt der Kunde ein Angebot zum Vertragsabschluss ab. DJ EXPRESS ist berechtigt, dieses Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden anzunehmen. Dadurch kommt ein gültiger Vertrag zustande. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine Annahme durch DJ EXPRESS, gilt das Angebot als abgelehnt.
3. DIENSTLEISTUNG
- Der KUNDE gibt jene veranstaltungsbezogenen Daten bekannt, die DJ EXPRESS für die Vermittlung und Entsendung eines DJs benötigt. Davon umfasst sind insbesondere: Datum, Zeit, Ort, Art und Dauer der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmer sowie Musikwünsche.
- Gibt der KUNDE eine Präferenz für einen DJ ab, wird DJ EXPRESS nach Möglichkeit versuchen, diesen zu beauftragen. Ist dieser verhindert, steht es DJ EXPRESS frei, einen anderen DJ nach Wahl einzuteilen. Der KUNDE kann aus einem Wechsel des DJs keine Ansprüche ableiten.
4. PREISE UND ZAHLUNG
- Sämtliche Preise sind in Euro (€) angegeben.
- DJ EXPRESS wird dem KUNDEN die erbrachten Leistungen nach deren Erbringung in Rechnung stellen. DJ EXPRESS ist berechtigt, Vorauskasse oder Vorschüsse zu verlangen. Wird dem nicht entsprochen, ist DJ EXPRESS zur Stornierung berechtigt. In diesem Fall ist DJ EXPRESS zur Verrechnung von Stornogebühren berechtigt.
- Rechnungen sind mit Erhalt der Rechnung fällig, sofern in dieser kein abweichendes Zahlungsziel gewährt wird. Zahlungen sind ohne Abzug an DJ EXPRESS zu tätigen. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden 1 % Verzugszinsen pro Monat in Rechnung gestellt. Weiters hat DJ EXPRESS das Recht auf Ersatz aller mit der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere der anwaltlichen Einbringlichmachung der ausständigen Zahlungen verbundenen Kosten und Auslagen.
5. ÄNDERUNGEN UND STORNO
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- Der KUNDE verpflichtet sich Änderungen der Veranstaltungsdaten umgehend bekannt zu geben.
- Der KUNDE kann seine Buchung schriftlich stornieren. In jedem Fall einer Stornierung ist DJ EXPRESS berechtigt, folgende Entgelte in Rechnung zu stellen:
- bis 14 Kalendertage nach Buchungseingang ohne Kostenfolge
- bis 14 Kalendertage vor dem Event EUR 100.-
- weniger als 14 Kalendertage vor dem Event: 80 % der vereinbarten Gage
- Verabsäumt der KUNDE die schriftliche Stornierung, ist DJ EXPRESS berechtigt, das gesamte vereinbarte Entgelt in Rechnung zu stellen.
6. DATENSCHUTZ
- Der KUNDE stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, zum Zwecke der Erfüllung des mit DJ EXPRESS geschlossenen Vertrages verarbeitet werden und an Dritte, die mit DJ EXPRESS in einer Vertragsbeziehung stehen, die der Erfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages dient, übermittelt werden. Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit schriftlich oder per E-Mail an DJ EXPRESS ohne Angabe von Gründen widerrufen.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz von DJ EXPRESS. Alle Streitigkeiten mit Unternehmen sind vor dem für 1010 Wien zuständigen Gericht auszutragen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
- Sollten einzelne Bestandteile dieser AGB unwirksam oder mit einer Lücke behaftet sein oder werden, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragspunkte. Anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung tritt jene, die nach dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.